Kaufen statt mieten: Maklerhonorar wird nicht ersetzt : Mieter haben keinen Anspruch auf Erstattung der Maklercourtage, wenn sie wegen Fehlverhaltens ihres Vermieters ausziehen und anstelle einer anderen ... https://t.co/SPoZssCDPP
— Immobilien Zeitung (@ImmoZeitung) December 14, 2020